Vorwort
 ein Beispiel


Abmahnungen im Internet

 
   
Idee Nach dem die Militärs das Vorläufernetz, des heutigen Internets, für die Universitäten frei gegeben hatte entstand bald das Internet, mit der Idee, Informationen öffendlich zur Verfügung zu stellen. Lange Wege und Suche sollten ein Ende haben und alle waren froh über diese neuen Möglichkeiten.

Auch privaten Leuten wurde es bald möglich eigene Seiten ins Netz zu stellen.

Zu dieser Zeit war es faszinierend zu beobachten das Informationen frei angeboten wurden und über die Technik des Hyperlinks mit einander vernetzt werden konnten.

 
   
Entwicklung Seit längerer Zeit kommen immer mehr Anbieter mit finanziellen Interessen ins Netz. Unser Gesetzgeber hat deren Interessen mit neuen Gesetzen Rechnung getragen. Dies birgt gefahren, für denn kleinen Anbieter.  
  Auf den Seiten http://www.abmahnungswelle.de/admonitiologie/08_00.html ist zu lesen:  
  "in der RICHTLINIE 98/27/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESNeues Fenster - Fremde Homepagevom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen heißt es beispielsweise:
"(13) Die Mitgliedstaaten sollten vorsehen können, dass die Partei, die eine Unterlassungsklage zu erheben beabsichtigt, eine vorherige Konsultation durchführen muss, um es der beklagten Partei zu ermöglichen, den beanstandeten Verstoß abzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten vorsehen können, dass in diese vorherige Konsultation eine von ihnen benannte unabhängige öffentliche Stelle einzubeziehen ist."
 
  "Und was macht der Gesetzgeber in Deutschland daraus?
UKlaG: § 2 Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken:
"(1) Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. ... "
 
   
Aktuell Seit dem dieses Gesetz erlassen worden ist, tun sich einige Seitenbetreiber durch unangekündigte, unabwendbare Abmahnungen besonders hervor. Dabei werden sowohl die eigentliche Abmahnkosten als auch Rechtsanwalskosten von mehreren hundert Euro in Rechnung gestellt. Als Beispiel sei hier der Stadtplandienst erwähnt.
Auch Seitenbetreiber, die professionelle Dienstleistungen mit sozialem Hintergrund anbieten, werden von diesen Praktiken nicht verschont.
 
   
dreist Wenn man dem Stadtplandienst noch berechtigte eigene Interessen zugestehen kann, so kann man bei dem neuesten Trick nur noch von Nepper, Schlepper, Bauernfänger reden.  
 Abmahnungen und kein Ende
Als Betreiber einer kommerziellen Homepage sind Sie verpflichtet ein Impressum mit Pflichtangaben anzulegen, welches ohne zu suchen von allen Ihren Seiten erreichbar ist. - Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. - Vielen kleinen Firmen oder Anbietern von Dienstleistungen ist dies gar nicht bekannt, oder haben Unterseiten erstellt, die nicht mehr unmittelbar zu den Impressumseiten verlinkt sind. Dieser Umstand wird derzeit von Geschäftemachern genutzt um zahlreiche kostenpflichtige
Abmahnungen zu versenden. Die Rechtsgrundlagen kann hier nachgelesen werden:
Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments
Teledienstegesetz
 
Aufgepasst Sie sind für alle Informationen auf Ihrer Webseite verantwortlich. Auch wenn sie nicht selber der Verfasser sind! - Sollten Sie also ein offenes Forum betreiben und es werden dort rechtswidrigere Äußerungen veröffentlicht,sind Sie dafür mitverantwortlich. Prüfen Sie also in regelmäßigen Abständen die Einträge auf rechtsverletzung. (zum Beispiel Gewaltverherlichung oder Anstößigkeit oder auch auf beleidigende Äußerungen)  
  Hilfreich ist auch:
abmahnung: die Seite in Wikipedia.
stadtplan-gratis . . . Selber machen ... für Berlin&Potsdam
infoQuelle: Informationen zum Schutz von Urheberrechten
internetrecht-rostock.de
Warum Abmahmnen
rechtspraxis.de: Informationen zum Schutz von Urheberrechten
impressum-info . . . Beispiele 1. . mit zwei Klicks
Erstellen: "di" Webimpressum-Assistent

diclaimer
 
 erstellt: 18.Juni 2002 impressum

Top - nach oben